Gepäckempfehlungen

TAP Air Portugal gibt Ihnen hilfreiche Tipps zur Gepäckbeförderung.
Gesonderte Werterklärung

Die Fluggäste können eine höhere Haftungsgrenze in Anspruch nehmen, wenn sie spätestens beim Check-in eine gesonderte Erklärung abgeben und dafür eine zusätzliche Gebühr zahlen.

Bedingungen:
  • Die Erklärung muss vorher ausgefüllt werden.
  • Der Wert darf insgesamt einen Betrag von 2.500,00 USD bzw. den Gegenwert in einer anderen Währung nicht überschreiten. Die TAP berechnet 10 % des deklarierten Werts.
  • Diese Erklärung gilt nur für von TAP Portugal bediente Strecken.
  • Der Fluggast muss die Erklärung und den entsprechenden Zahlungsbeleg immer mit sich führen.
  • Es muss eine Erklärung pro Fluggast abgegeben werden.
  • Alle Fluggäste, die eine gesonderte Werterklärung abgeben wollen, müssen sich mindestens 3 Stunden vor Abflug auf dem Flughafen einfinden, damit das entsprechende Gepäck und die erforderlichen Dokumente überprüft werden können.
  • Für die Erklärung muss/müssen der Fluggast/die Fluggäste ihre Buchungsdaten und das entsprechende Ausweisdokument vorlegen.
  • Das Gepäck muss bei der Ankunft vom Fluggast überprüft werden. Unregelmäßigkeiten müssen bei der Abholung des Koffers und vor Verlassen des Gepäckbands am Lost & Found-Schalter gemeldet werden.
Allgemeine Empfehlungen:
  • Das Gepäck muss immer ordnungsgemäß mit Namen und Anschrift versehen und mit einem Schlüssel oder Schloss verschlossen werden.
  • Zerbrechliche Gegenstände, verderbliche Waren, Wertgegenstände oder Dokumente dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck befördert werden.
  • Der Transport von Wein- und/oder Olivenölflaschen gilt als Warentransport und unterliegt daher besonderen Lagerungs- und Einfuhrbedingungen, so dass er nur mit der entsprechenden Anmeldung der Waren als Fracht durchgeführt werden kann.
  • Beim aufgegebenen Gepäck muss überprüft werden, ob der Beleg dem gewünschten Reiseziel entspricht. Bei Europaflügen mit Anschluss in Lissabon muss das Reiseziel das letzte Ziel Ihrer Reise sein.
  • Bei der Entgegennahme des Gepäcks müssen Sie überprüfen, ob die Nummer des Etiketts mit der Nummer auf dem Beleg übereinstimmt.
  • Sie müssen die Gepäckgrenzen beachten und dürfen diese nicht überschreiten.
  • Unregelmäßigkeiten mit dem Gepäck müssen den TAP-Mitarbeitern unmittelbar bei der Abholung oder beim Feststellen des Gepäckverlusts vor Verlassen des Gepäckbands gemeldet werden.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfiehlt die TAP: Transportieren Sie keine Gepäckstücke von Dritten, deren Inhalt Sie nicht kennen.